Drohnen – ein unterschätztes Risiko

Drohnen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit und auch die Einsatzbereiche werden immer vielfältiger. Neben der Nutzung als reines Hobby-Flug- und Film-Objekt findet die Drohne auch im gewerblichen Bereich häufig Anwendung, beispielsweise in den Bereichen

  • Vermessung und Planung
  • Fotografie, z. B. Landschaftsaufnahmen
  • Handwerk und Bau
  • Technische Kontrolle, z. B. von Hochspannungsmasten und Gebäuden.

Gleichzeitig steigt die Anzahl der Unfälle, die durch Drohnen verursacht werden: Stürze auf Autos und Gebäude, Personenschäden und auch die Gefährdung des Flugverkehrs sind keine Seltenheit.

Wer diese Fluggeräte einsetzt, sollte sich daher zuvor im Klaren darüber sein, welche Auflagen es bei der Nutzung von Drohnen zu beachten gibt und welche weitreichenden und kostspieligen Konsequenzen die Nichtbeachtung dieser Regelungen haben können.

Damit Sie im Falle eines durch die Drohne verursachten Schadens keine böse Überraschung erleben, möchten wir Sie auf die wichtigsten Punkte hinweisen:

Jede Drohne, egal wie klein und leicht sie ist, gilt vor dem Gesetz als Luftfahrzeug und ist wie alle Flugmodelle versicherungspflichtig, sobald sie außerhalb von Gebäuden geflogen wird. Gemäß § 43 Abs. 2 des Luftverkehrsgesetzes sind Halter von Luftfahrzeugen verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die meisten Drohnen sind nicht über die Privathaftpflichtversicherung versichert, folglich wird eine andere (Halter-) Haftpflichtversicherung oder eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung benötigt. Die Haftung für mögliche Schäden ist nicht an die Deckung einer Versicherung gebunden; sollte diese nicht bestehen oder die Deckung versagen, haften Sie persönlich unbegrenzt.

Neben dem richtigen Versicherungsschutz (und damit dieser auch greift) ist die Einhaltung der notwendigen Genehmigung für die Drohne unerlässlich. Dabei kann je nach Gerät ein Führerschein oder sogar eine Flugerlaubnis benötigt werden.

Des Weiteren sollten Sie sich vor Nutzung der Drohne informieren, wo Sie sie aufsteigen lassen dürfen. Verboten ist beispielsweise das Fliegen über sensiblen Bereichen wie Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, An- und Abflugbereiche von Flugplätzen, über Wohngrundstücken und außerhalb der Sichtweite.

Eine Übersicht der wichtigsten Regelungen der Drohnen-Verordnung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Wenn Sie also beachten, wo Ihre Drohne fliegen darf, welche Erlaubnis Sie für Ihr Gerät benötigen und den passenden Versicherungsschutz vorweisen können, sind Sie auf der sicheren Seite.

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